# Rundfunkzwangsbeitrag

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Der Verfasser erstattet Strafanzeige gegen den Geschäftsführer und die Firma 'ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice' wegen Hochverrat durch Außerkraftsetzung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, gewerbe- und bandenmäßigen Betruges, Nötigung, Nachstellung sowie aller anderen relevanten Straftatbestände. Der Verfasser beruft sich auf sein Widerstandsrecht nach Art. 20 (4) GG und erklärt, dass der Rundfunkstaatsvertrag verfassungswidrig und damit nichtig sei. Nähere Informationen sind auf der Facebook-Seite 'Kampf gegen den Rundfunkzwangsbeitrag' zu finden.

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