An die Halle, 12.02.2019 Staatsanwaltschaft Halle Merseburger Straße 63 06112 Halle (Saale) Roland Wenke Betreff: Strafanzeige und Strafantrag Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Geschäftsführer Dr. Stefan Wolf und die Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln wegen Hochverrat durch Außerkraftsetzung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, wegen gewerbe- und bandenmäßigen Betruges, Nötigung, Nachstellung sowie aller anderen relevanten Straftatbestände. Außerdem stelle ich Strafantrag. Begründung: Ergibt sich aus Art. 1 (3) GG: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ Ich zitiere weiter den Art. 5 GG: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Das Wort „UNGEHINDERT“ sagt unmissverständlich, dass niemand zur Zahlung eines Rundfunkzwangsbeitrages verpflichtet werden kann, wenn er die „hochwertigen, ausgewogenen und objektiven Programmangebote“ nicht nutzt. Der Rundfunkstaatsvertrag, auf den sich der Herr Dr. Stefan Wolf beruft, ist verfassungswidrig und damit nichtig! Anfang 2015 hatte mein Beitragskonto ordnungsgemäß gekündigt und werde seit dem durch die o.g. Firma zur Zahlung des Rundfunkzwangsbeitrages genötigt und jetzt wird sogar eine Zwangsvollstreckung eingeleitet. Da der Geschäftsführer und die o.g. Fa. die freiheitlich demokratische Grundordnung der BRD beseitigen will, ist der Straftatbestand des Hochverrates erfüllt und ich berufe ich mich ausdrücklich auf mein Widerstandsrecht nach Art. 20 (4) GG, „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Mit freundlichen Grüßen Näheres findet ihr hier: https://www.facebook.com/Kampf-gegen-den-Rundfunkzwangsbeitrag-1830458103868314/

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